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Verpackungsrichtlinie

Einleitung

Verpackungen unterliegen in Europa der sogenannten erweiterten Produktverantwortung. Das heißt, dass diejenigen, die verpackte Waren in den Warenverkehr bringen, gleichzeitig die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten.

Am wenigsten belastet eine Verpackung, die gar nicht erst entsteht. Somit steht die Vermeidung von Verpackungen an erster Stelle der Zielhierarchie. Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre, wie z. B. der starke Anstieg von Online-Handel und Außer-Haus-Verzehr (Coffee-to-go), mehr Single-Haushalte, mehr berufstätige Eltern (mehr vorverarbeitete Lebensmittel), führen zu einer deutlichen Steigerung des Verpackungsverbrauchs. Der ökologische Rucksack einer verpackten Ware übersteigt in der Regel den der Verpackung um ein Vielfaches. Im Rahmen dessen sind auch die Anforderungen an Verpackungen gewachsen. Es entspricht dem Grundsatz der Vermeidung, dass die Ware durch eine entsprechend gestaltete Verpackung deutlich länger haltbar ist. Gerade diese Ausgestaltung führt aber aktuell teilweise dazu, dass Verpackungen verwendet werden, die nur eingeschränkt oder schlechter recycelbar sind, z. B. durch die Verwendung von Barriereschichten. Ein weiteres Beispiel: Eine kleine Verpackung mit „Single-Füllgröße“ vermeidet Food-Waste, erhöht aber den Verpackungsverbrauch und die Anzahl an Verpackungen steigt. Diese ökologischen Zielkonflikte verdeutlichen die Komplexität der Thematik.

Daher ist es umso wichtiger, dass die Verpackungen, die nicht vermieden werden, zumindest entweder erneut verwendet oder möglichst hochwertig recycelt werden. Eine Produktverantwortung muss umfassend gestaltet sein, die gesamte Wertschöpfungskette muss einbezogen und der Verbraucher besser informiert werden. Um das zu erreichen, ist es notwendig, hohe quantitative und qualitative Ziele zu setzen und zu erreichen. Das setzt das Verpackungsgesetz vom 12. Juli 2017 um.

LUCID-Registrierung

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Online-Marktplätze, wie unserer, nachweisen, dass sich alle Verkäufer, die ihre verpackte Ware nach Deutschland versenden, beim LUCID-Verpackungsregister registriert haben. Da wir mit POD-Partnern (Print-on-Demand) zusammen arbeiten und diese für uns die Abwicklung von Bestellung, Herstellung und Versand übernehmen, können wir uns auf die LUCID-Registrierung dieser Unternehmen berufen und somit unserer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

  • Printful: DE4402313676935

Wie du mithelfen kannst

Jedes Produkt unseres Sortiments wird auf Anfrage hergestellt. Wir haben sie nicht fertig auf Lager. Das heißt, erst mit deiner Bestellung beginnen wir mit der Arbeit. Es braucht Zeit, das Produkt herzustellen und zu versenden. Denke bei deiner Bestellung also daran, sie rechtzeitig aufzugeben. Außerdem hilfst du bei der Vermeidung unnötiger Verpackungen, indem du die gewünschten Produkte gesammelt bestellst, um so Einzellieferungen zu vermeiden. Aufgrund des POD-Prinzips (Print-on-Demand) unserer Produkte bitten wir dich bei der Lieferzeit um etwas Geduld. Im Kundenkonto kann der Bestell- und Lieferungsprozess verfolgt werden.

Einstellungen
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